ASF Aufbauseminar / Nachschulung

Du hast Post bekommen und musst ein Aufbauseminar für Fahranfänger auf Probe absolvieren?

Dann bist Du bei uns genau richtig, denn wir helfen Dir. Wichtig, melde Dich so schnell wie möglich an um die geforderte Frist einhalten zu können! Machst Du das nicht, kann es zum ENTZUG der Fahrerlaubnis kommen

Ablauf:

  • 4 Theorie Einheiten je 135 Minuten
  • 1 Beobachtungsfahrt mit bis zu drei Teilnehmern die mindestens 30 Minuten dauert
  • Schulungsraum in Ostenfelde Dorfstraße 20

Anmeldung via Formular oder Kontaktnachricht. Anmeldung AUFBAUSEMINAR FÜR FAHRANFÄNGER

Wir möchten Dir jegliche Unsicherheit nehmen und sind für Dich da. Hast Du Fragen oder bist unsicher dann melde Dich bitte unter:

Mobil 01725441447

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Weitere Informationen Quelle Serviceportal des Kreise Warendorf:

Führerschein - Fahrerlaubnis auf Probe

Sie als Fahranfänger müssen sich zunächst in der Praxis bewähren, damit Ihnen Ihr Führerschein langfristig erhalten bleibt. Diese Probezeit beträgt 2 Jahre.

Sollten Sie innerhalb Ihrer Probezeit im Straßenverkehr auffallen, wird die Frist der Probezeit automatisch um weitere 2 Jahre verlängert. Außerdem müssten Sie in jedem Fall an einer Nachschulung (sogenanntes Aufbauseminar) teilnehmen.

Folgende Auflistung soll Ihnen einen Überblick der Konsequenzen im Fall von Verkehrsauffälligkeiten verschaffen:

  • Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. 2 weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße (siehe Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung); Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar + Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (sollten Sie nicht an diesem Aufbauseminar teilnehmen, wird die Fahrerlaubnis entzogen).
  • Ein weiterer schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. 2 weitere weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße nach der Teilnahme am Aufbauseminar; Schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrpsychologischen Beratung (bei freiwilliger Teilnahme innerhalb von 2 Monaten werden 2 Punkte im Verkehrszentralregister abgezogen)
  • Ein weitere schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. 2 weitere weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße nach Ablauf der Frist zur Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung; Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung ist frühestens nach Ablauf von drei Monaten möglich. Die Frist beginnt mit Abgabe des Führerscheins!

Achtung:

Bei Verkehrsverstößen unter Alkoholeinfluss muss ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger angeordnet werden. Sollten im Einzelfall bereits aufgrund der Art des Verkehrsverstoßes Zweifel an der Kraftfahreignung entstehen, so muss die Fahrerlaubnisbehörde den Fahranfänger zur Vorlage eines Gutachten einer medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle auffordern. Bei Verkehrsverstößen während der Restprobezeit nach der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist ebenfalls die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens notwendig.

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

 

Sofortkontakt

Bei jeglichen Fragen sind unsere erfahrenen Experten jederzeit erreichbar.

Telefon
0172 5441447

 

 

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